Allgemeine Auftragsbedingungen
Enzensberger GmbH
Florianweg 9
87463 Dietmannsried
Deutschland
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§ 1
Geltungsbereich
(1) Für alle Verträge zwischen der Enzensberger GmbH (Insider) und ihren Auftraggebern (Kunden/Mandanten) über die Erbringung von Beratungsleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Auftragsbedingungen der Insider.
(2) Von den Allgemeinen Auftragsbedingungen der Insider abweichende Allgemeine Auftragsbedingungen des Auftraggebers oder dritter Parteien werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Insider stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(3) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen. Nach ihrer erstmaligen Einbeziehung in den Vertrag gelten diese Allgemeinen Auftragsbedingungen mit ihrem vorliegenden Inhalt als zum jeweils ersten Kalendertag eines Monats erneuert, sofern keine Ersetzung durch neue Geschäftsbedingungen nach § 12 gegeben ist.
(4) Mitarbeiter im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen sind alle Mitarbeiter der Insider sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§ 2
Umfang und Ausführung des Auftrages
(1) Gegenstand des Auftrages ist die jeweils vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
(2) Insider ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.
(3) Um Insider die gewünschte professionelle Leistungserbringung zu ermöglichen, wird der Auftraggeber Insider zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens möglichst umfassend informieren, soweit diese Information für die Beratungsleistungen von Insider hilfreich sein könnten.
(4) Von Insider gelieferte Ergebnisse, Protokolle und Berichte gelten als vertragsgerecht, sofern der Kunde dem Inhalt nicht binnen fünf Werktagen widerspricht.
Eventuell erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden Insider daher unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
§ 3
Vergütung
(1) Insider hat neben seinen Honorarforderungen Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Insider kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen.
(2) Die Vergütung bestimmt sich nach gesonderter Vereinbarung.
(3) Grundsätzlich berechnet Insider seine Vergütungsforderungen wöchentlich im Nachhinein. Die berechneten Forderungen sind binnen 14 Werktagen fällig und kosten- und auflagenfrei auf eine von Insider mitgeteilte Bankverbindung zu überweisen.
Ist der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Forderungen in Verzug, so ist Insider berechtigt, die Beratungsleistungen einzustellen, bis die fälligen Forderungen ausgeglichen sind.
(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Insider auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 4
Haftung
(1) Die Haftung von Insider für Beratungsfehler sowie allen sonstigen Pflichtverletzungen wird – mit Ausnahmen von Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns – bei Vermögensschäden auf maximal 250.000,00 EUR und bei Personen- und Umweltschäden auf maximal 5.000.0000,00 EUR beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Der Schadenersatzanspruch verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrages. Der Anspruch erlischt, wenn nicht binnen einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(3) Mündliche Auskünfte sind ohne deren schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten sämtlicher Mitarbeiter der Insider.
(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine aus dem Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Insider abgeleitete Haftungsverpflichtung von Insider gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber.
§ 5
Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch Insider, nur bei fehlgeschlagener Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt § 4 (Haftung).
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss von dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Ziffer 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer Äußerung von Insider (Bericht, Gutachten, Zeichnungen etc.) enthalten sind, dürfen von Insider jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der Äußerung von Insider enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen Insider, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen.
§ 6
Verschwiegenheit
(1) Insider ist nach Maßgabe der Gesetze und dieser AGB verpflichtet, über alle Tatsachen, die Insider im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber Insider von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Insider darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über das Ergebnis der Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(3) Insider ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 7
Schutz des geistigen Eigentums von Insider
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von Insider gefertigten Werke, insbesondere Gutachten, Entwürfe, Aufstellungen, Berechnungen und Zeichnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
§ 8
Weitergabe
(1) Berufliche Äußerungen von Insider und ihren Mitarbeitern dürfen nur mit der schriftlichen Zustimmung von Insider an Dritte weitergegeben werden, soweit nicht bereits der Auftragsinhalt eine ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe an einen Dritten vorsieht.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit dem Dritten eine der Regelung in § 4 (Haftung) entsprechende Vereinbarung über die Beschränkung der Haftung von Insider zu vereinbaren. Im Falle der Verletzung vorstehender Verpflichtung stellt der Auftraggeber Insider und deren Mitarbeiter von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit sie von der Haftungsbegrenzung erfasst wären.
§ 9
Elektronische Datenverarbeitung (E-Mail, Datensicherung des Kunden)
(1) Insider weist darauf hin, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Dritte bei der Versendung von Informationen, Daten und Dokumenten per E-Mail Zugang zu den Daten verschaffen, von diesen Kenntnis nehmen, diese verändern oder verzögern. Der Empfänger einer E-Mail hat keine Gewähr, dass der Absender auch derjenige ist, für den er sich in der jeweiligen E-Mail ausgibt.
(2) Der Auftraggeber ist in Kenntnis der mit der Verwendung von E-Mails verbundenen Risiken damit einverstanden, dass aufgrund der heute üblichen Kommunikationsformen zwischen ihm, beteiligten Dritten und Insider mittels E-Mail kommuniziert wird. Sofern die Kommunikation unter Übersendung von Informationen, Daten und Dokumenten mittels E-Mail nicht gewünscht wird, ist dies schriftlich gegenüber Insider zu erklären.
(3) Für eventuelle Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten aus der Versendung von Informationen, Daten und Dokumenten mittels E-Mail entstehen können, wird keine Haftung übernommen.
(4) Jegliche Änderung von mittels E-Mail übersandten Dokumenten darf nur mit schriftlicher Zustimmung von Insider erfolgen.
(5) Sofern bei der Erbringung der Beratungsleistungen von Insider die Verwendung von EDV-Hard- und Software des Auftraggebers erforderlich wird, wird der Kunde vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten eine leicht rekonstruierbare Sicherung der gespeicherten Daten gewährleisten.
§ 10
Datenschutz
Insider ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleichgültig ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten. Insbesondere ist Insider in Abstimmung mit dem Auftraggeber befugt, bei der Durchführung des Auftrages mit Dritten zusammenzuarbeiten und diesen die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 11
Schriftformerfordernis
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 12
AGB-Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn dieser den geänderten Allgemeinen Auftragsbedingungen nicht binnen einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird Insider den Auftraggeber bei Bekanntgabe hinweisen.
§ 13
Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Kempten Allgäu.
(2) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Sollte(n) sich eine einzelne oder mehrere Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen später als unwirksam herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt und anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und erklärt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung(en) und der ganzen Allgemeinen Auftragsbedingungen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben, der Verkehrssitte und der im gleichartigen Geschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche am nächsten liegt.
Die die Allgemeinen Auftragsbedingung schließenden Parteien verpflichten sich zur Abgabe von Ergänzungserklärungen, soweit solche erforderlich sein sollten.